AGB

I. Geltung

Der Käufer anerkennt hiermit unwiderruflich die folgenden Kauf- und Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

II. Angebot und Annahme

Werden die Druckunterlagen vom Käufer beigestellt und sind diese für die Produktion nicht geeignet, so kann der betreffende Auftrag von der Geschäftsleitung jederzeit abgelehnt werden. Die diesbezügliche Überprüfung und Beurteilung obliegt ausschließlich und endgültig dem Verkäufer oder einer von ihm beauftragten Person. Wenn sich erst nach bereits ausgestellter Auftragsbestätigung herausstellt, dass die Druckunterlagen nicht geeignet sind, steht dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Auftrag zu. Bei Auftragsablehnung oder Rücktritt ist jegliche Haftung des Verkäufers für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen. Sämtliche bis dahin getätigten Aufwendungen des Verkäufers, mindestens aber 30 % der Auftragssumme, können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

 

III. Preise

Alle angegebenen Preise sind ohne Transport zu verstehen. Bei Säumigkeit, Zahlungseinstellung oder Insolvenz sind gewährte Nachlässe hinfällig und der allenfalls nachverrechnete Betrag ist sofort fällig.

Bei allen Anfertigungen hat der Verkäufer das Recht zur Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % der vereinbarten Menge oder des vereinbarten Gewichtes. Dies unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermenge.

 

IV. Druckunterlagen

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für beigestellte Druckunterlagen, die während der Produktion verändert, beschädigt oder unbrauchbar werden. Beigestellte Druckunterlagen werden nur über Anforderung und auf Kosten des Käufers zurückgesandt, wobei eine Aufbewahrung lediglich drei Jahre lang, gerechnet ab dem Tage der tatsächlichen Beistellung erfolgt.

Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung und des Urheberrechtes an von ihm beigestellten Unterlagen ist der Käufer verantwortlich. Dieser hat den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu stellen.

Die vom oder über Auftrag des Verkäufers angefertigten Druckunterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die vom Verkäufer angefertigten Entwürfe und Muster. Diese dürfen ohne seine ausdrückliche Genehmigung vom Käufer nicht verwendet werden.

 

V. Lieferung, Versand

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dieser trägt die Transportgefahr auch dann, wenn sich der Verkäufer zur Übernahme der Frachtkosten bereiterklärt hat. Zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, nachdem uns alle technischen Unterlagen zur Verfügung stehen und uns alle Angaben bekannt sind. Bei Überschreitung von einem Monat ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von drei Wochen zu setzen und nach Ablauf derselben vom Vertrag zurückzutreten. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können vom Käufer Ansprüche, gleich welcher Art, nicht abgeleitet werden.

 

VI. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzügl. der gesetzl. MWSt. als vereinbart.

Wechsel und Schecks werden nur über gesonderte Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber entgegengenommen.Wir behalten uns vor, bei Erstlieferung, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, bei Zahlungsverzug zur Sicherheit des vereinbarten Kaufpreises oder der Vergütung Vorauskasse oder Leistung einer Sicherheit – auch für schon bestätigte Aufträge – vor Absendung der Ware zu verlangen bzw. gegen Nachnahme zu liefern. Nachnahmekosten gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. Ein Recht zur Rückbehaltung oder Aufrechnung mit Ansprüchen, gleich welcher Art, steht dem Käufer ausnahmslos nicht zu.

 

VII. Gewährleistung

Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, andernfalls ist auf sie als verspätet nicht mehr einzugehen. Vorbehalte hinsichtlich Güte auf den Liefer- oder Gegenscheinen oder sonstigen Urkunden gelten als nicht beigesetzt. Ein Anteil an fehlerhafter Ware bis zu 5 % der Gesamtmenge der betreffenden Lieferung wird vom Käufer toleriert, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

Ebenso werden vom Käufer geringfügige Farbabweichungen toleriert. Bei Sonderfarben betreffend Materialeinfärbung und Druck, die abweichend von unserer Standardfarbskala bestellt werden, kann der gleiche Farbton nicht garantiert werden. Bei bedruckten Waren übernehmen wir keine Garantie für die Licht- und Wasserbeständigkeit der Farben, sowie für die 100%ige Haftbarkeit, auch wenn das Material vorpräpariert bestellt wurde. Bei bedruckter Ware können Passerschwankungen von +/- 2 mm sowie evtl. unscharfe Ränder, Kanten und Buchstaben nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.

Abweichungen des Flächengewichtes sind vom Käufer im gleichen Umfang zu akzeptieren, wie sie nach den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien vom Verkäufer zu tolerieren sind. Ebenso sind vom Käufer Maßabweichungen, gleich welcher Art, im Ausmaß von +/- 5 % zu tolerieren.

Druckqualitätsmängel: Im Zweifel gilt, dass allfällige Mängel auf mangelhafte Druckunterlagen zurückzuführen sind. Der Gegenbeweis obliegt dem Käufer.

Der Käufer hat die behaupteten Mängel zu spezifizieren und dem Verkäufer gegenüber nachzuweisen. auf Wunsch des Verkäufers ist diesem Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei ihm die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach seinem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Bei Lieferungen von Kunststoffen an gewerbliche Nutzer ist die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI. 1988/99 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ausgeschlossen.

Retoursendungen werden erst nach unserer vorherigen schriftlichen Zusage übernommen.

Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausnahmslos ausgeschlossen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den gelieferten Gegenständen vor. Werden die gelieferten Gegenstände oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hievon unverzüglich, und zwar bei Vorhandensein unter Beifügung eines Pfändungsprotokolles, schriftlich zu informieren.

 

IX. Produkthaftung

Bei fehlerhaften Produkten ist für Unternehmungen die Haftung des Verkäufers für Sachschäden ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung ist vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

 

X. Datenverarbeitung und -speicherung

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, sowie Informationen über bisherige Bestellvorgänge – auch für künftige – elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezognenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

XI. Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz, Steiermark, Österreich.